Direktvergütung.de



Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,

wir arbeiten derzeit an einem neuen Projekt, welches in Kürze starten wird.

Bitte haben Sie noch etwas Geduld – der Produktlaunch steht unmittelbar bevor.

Mit sonnigen Grüßen


Ihr Team von Direktverguetung.de

 

Information only:

Wenn ein Betreiber einer Solaranlage oder Windkraftanlage seinen Strom wegen Eingriffen ins Stromnetz (sogenannter Redispatch nach § 13a EnWG) nicht einspeisen konnte, muss der zuständige Netzbetreiber den finanziellen Schaden ersetzen – also den entgangenen Gewinn ausgleichen. Zuständig ist immer der Netzbetreiber, in dessen Netz das Problem lag.

Neu ist dabei vor allem, wie der Ausgleich abgewickelt wird: Es gelten jetzt verbindliche Abläufe, bei denen genau festgelegt ist, wie die ausgefallene Strommenge berechnet wird. Außerdem wurden neue Rollen wie z.B. der „Betreiber der Technischen Ressource (BTR)“ eingeführt, die bestimmte Aufgaben im Prozess übernehmen.

 

Informationsblatt: Redispatch 2.0 – Ausgleich bei Netzeingriffen

Betreiber von Photovoltaik-, Windkraft- oder anderen Einspeiseanlagen können von sogenannten Redispatch-Maßnahmen betroffen sein. Das bedeutet: Der Netzbetreiber greift in die Einspeisung ein, um das Stromnetz stabil zu halten. In solchen Fällen ist der Netzbetreiber verpflichtet, den finanziellen Schaden auszugleichen – das heißt, entgangene Einnahmen zu erstatten.

Was ist neu?

Früher gab es für solche Fälle eine sogenannte Härtefallentschädigung. Heute läuft der Ausgleich nach gesetzlich festgelegten Standards. Dazu gehören neue Rollen und Abläufe im Rahmen der sogenannten Marktkommunikation.

Wichtige Punkte im Überblick

Hinweis

Damit der Ausgleich korrekt abgewickelt werden kann, müssen alle Beteiligten – insbesondere Anlagenbetreiber – ihre Pflichten zur Datenmeldung und Dokumentation einhalten.